Notarin
Frau Rechtsanwältin Barge-Marxen ist auch als Notarin tätig.
Die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und die Beglaubigung von Unterschriften sowie die Betreuung der Urkundsbeteiligten bei Aufnahme des Sachverhaltes, bei Errichtung der zutreffenden Urkunde, bei Beurkundung und Durchführung der Verträge im Kernbereich des Notariats, nämlich im Grundstücksrecht und im Erbrecht. Im Grundstücksrecht geht es um Grundstücksübertragungen, Eintragung und Löschung von Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechten sowie um Bestandsveränderungen in Form von Zuschreibungen und Abschreibungen. Im Erbrecht geht es um die Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen und Erbscheinsanträgen. Im Familienrecht werden Eheverträge, Vorsorgevollmachten und Erklärungen im Kindschaftsrecht beurkundet. Hierzu gehört die Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen. Im Gesellschaftsrecht geht es um die Gründung von GmbH und Aktiengesellschaft, um Umwandlungen und Satzungsänderungen, um Handels- und Vereinsregisteranmeldungen auch für die Zweigniederlassungen von Gesellschaften und um Veräußerung von Gesellschaftsanteilen und die Beurkundung von Gesellschafterlisten. Der Notar berät die Urkundsbeteiligten bei der Erfassung ihres Willens und bei der Errichtung der zutreffenden Urkunde. In Schleswig-Holstein ist der Notar auch Rechtsanwalt und umgekehrt. Es ist deshalb erforderlich, vor Beginn der Tätigkeit deutlich zu machen, ob er entweder als Notar oder als Rechtsanwalt tätig wird. Eine Abfolge dieser beiden Tätigkeiten in ein und derselben Angelegenheit ist gesetzlich untersagt.