Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und die Pflichten der Parteien eines Arbeitsvertrages. Auch die Rechtsbeziehungen der Parteien eines Beschäftigungsverhältnisses ohne Arbeitsvertrag werden erfasst und systematisch geregelt. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzeswerk zu finden, sondern verstreut in etlichen Vorschriften kodifiziert. Dazu unterliegt es Einflüssen der Europäischen Gemeinschaft, die immer mehr und immer tiefer auch in das deutsche Arbeitsrecht eingreift. Die Europäische Union und der Europäische Gerichtshof vereinheitlichen das Arbeitsrecht der Mitgliedsstaaten auf europäischer Ebene. So sind sowohl das Urlaubsrecht als auch das Kündigungsrecht häufigen Neuregelungen unterworfen. Gleiches gilt für das kollektive Arbeitsrecht, etwa Mitbestimmung des Betriebsrats oder Vergütungsregeln wie Tarif oder Mindestlohn. Sogar die Zeitarbeitsverträge und die Leiharbeit stehen unter europäischem Einfluss.

Im Arbeitsrecht liegt bei den vor Gericht ausgetragenen Konflikten ein deutlicher Schwerpunkt auf Streitigkeiten zum Kündigungsschutz und auf Streitigkeiten zur Höhe der Vergütung. Um dem Arbeitgeber nicht die Neueinstellung von Arbeitnehmern zu verleiden, lockerte der Gesetzgeber vor einigen Jahren den Kündigungsschutz. Diese Lockerungen nahm der nächstfolgende Gesetzgeber wieder zurück, um den auch gewerkschaftlich erreichten Arbeitnehmerschutz nicht zu sehr preiszugeben. So hält sich das Arbeitsrecht in der Balance des Ausgleichs der Interessen der Vertragsparteien.

Rechtsanwalt Marxen verfügt aufgrund eines Fachlehrgangs über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts, nämlich Abschluss und Änderung des Arbeits- und Berufsbildungsvertrages, Inhalt und Beendigung des Arbeits- und Berufsbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz, über Kenntnisse der betrieblichen Altersversorgung, Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen sowie des Arbeitsförderungsgesetzes und des Sozialversicherungsrechts. Zudem verfügt er über Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts, namentlich des Tarifvertrags-, Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrechts sowie Kenntnisse des Arbeitskampfes und des Mitbestimmungsrechtes. Als forensisch erfahrener Anwalt verfügt er auch über fundierte Kenntnisse des Verfahrensrechts.

  • Kündigungsschutz
  • Arbeitgeberwechsel
  • Betriebsrat
  • Arbeitsvertrag
  • Zeitarbeit
  • Lohnabrechnung / Überstunden
  • Änderungskündigung
  • Ausbildungsvergütung
  • Urlaubsanspruch
  • Urlaub
  • Urlaubsgeld
  • Aufhebungsvertrag