Schiedsrichterin für Erbstreitigkeiten

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Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. ist ein Zusammenschluss von kompetenten, besonders ausgebildeten Schiedsrichtern, die ihrer Tätigkeit eine besondere Verfahrensordnung (Schiedsordnung) zugrunde gelegt haben.

Das Schiedsgerichtsverfahren bei Erbstreitigkeiten zeichnet sich im Gegensatz zu Verfahren der staatlichen Gerichtsbarkeit durch eine relative kurze Verfahrensdauer aus. Die meisten Schiedsverfahren werden innerhalb weniger Monate erledigt, da die Schiedsrichter unabhängig terminieren können und es keine zweite Instanz gibt.
Die Kosten des Schiedsverfahrens bleiben überschaubar: Die Gebühren des Schiedsgerichtsverfahrens fallen nur einmal an, da es nur eine Instanz gibt. Es besteht kein Anwaltszwang. In der Praxis verzichten aber nur sehr wenige Parteien auf einen Rechtsanwalt.

Das Schiedsverfahren ist nichtöffentlich: Die ausgetauschten Informationen werden nicht einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Externe Zuhörer sind i.d.R. in dem Schiedsverfahren nicht zugelassen.

Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. stellt für das Schiedsverfahren eine organisatorische Plattform zur Verfügung, insbesondere durch eine kompetente Geschäftsstelle und eine erprobte Schiedsordnung. Als Schiedsrichter werden nur erfahrene, kompetente und geprüfte Schiedsrichter benannt.

Wie kommt ein Erbrechtsstreit in die Schiedsgerichtsbarkeit? Drei Wege führen zum Schiedsvertrag.

Weg 1: Ein Erblasser kann in einem von ihm verfassten Testament eine Schiedsklausel mit aufnehmen, d.h. er kann bestimmen, dass seine Erben, sollte es zum Streit über den Nachlass kommen, vor Anrufung der ordentlichen Gerichtsbarkeit sich einem Schiedsverfahren zu unterwerfen haben.

Weg 2: Die Beteiligten eines erbrechtlichen Konfliktes treffen eine Schiedsvereinbarung und bestimmen selbst, dass sie ihren Konflikt der Schiedsgerichtsbarkeit zuführen wollen.

Weg 3: In Erbverträgen oder anderen Verträgen, die auch letztwillige Verfügungen enthalten wird eine Schiedsklausel vorbeugend aufgenommen. Kommt es dann zum Streit, sind die Parteien des Vertrages zunächst gehalten, die Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten anzurufen.

Rechtsanwältin Barge-Marxen ist eine dieser kompetenten und geprüften SchiedsrichterInnen und Geschäftsstellenleiterin der DSE Geschäftsstelle Lübeck.